MEDIATION

Mediation ist das einzige Verfahren, das eine vollständige Klärung eines Konflikts herbeiführen kann, da es alle Anliegen und Bedürfnisse der Konfliktbeteiligten berücksichtigt. Sie führt zu individuellen und passenden Lösungen im Konsens, die in einer Vereinbarung festgehalten werden, die rechtlich verbindlich ausgestaltet werden kann.

Die Mediation geht davon aus, dass die Parteien die Lösung eigenverantwortlich selbst finden können. Zusätzlich zu der Klärung von Sachfragen wird durch das Verfahren angestrebt, die Parteien auf der emotionalen Ebene zu einem gegenseitigen Verständnis zu führen.

Sie geht daher in ihrem Nutzen über ein Gerichtsverfahren hinaus, das sich in der Lösung auf die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Rechtsfolgen beschränkt und Interessen und Bedürfnisse außerhalb dessen nicht mit in den Blick nimmt. Auch ein Schlichtungsverfahren ist nicht vergleichbar, weil in diesem die Lösung aus der Hand gegeben und auf den Schlichter als Dritten delegiert wird.

Die Mediation geht davon aus, dass es zu jedem Konflikt eine Lösung gibt, die selbst erarbeitet werden kann. In einem Konflikt neigen Menschen dazu, innerhalb der bekannten, gewohnten und gedachten Grenzen zu denken. Neue Lösungswege, die wirklich etwas verändern, liegen meist außerhalb des bereits Bekannten. Die Denkpsychologie zitiert hierzu das Besipiel des „Neun-Punkte-Problems“:

Verbinden Sie die neun Punkte jeweils mittig mit vier geraden Linien, ohne den Stift abzusetzen.

Siehe dazu auch
„Ziel der Mediation“

Mediation Skizze 1

Mediation führt zu einer eigenverantwortlichen und konstruktiven Lösung. Daher können Streitigkeiten in jedem Stadium des Konflikts Gegenstand der Mediation sein und beigelegt werden.

Sie eignet sich daher

  • präventiv zur Interessenklärung bei sich anbahnenden Konflikten,
  • bei bestehenden Konflikten,
  • bei eskalierten Konflikten,
  • bei Konflikten, die bereits in anderen Verfahren ausgetragen werden,
    (Gerichtsverfahren, Schlichtungsverfahren etc.).

Das Ziel der Mediation ist eine verbindliche Vereinbarung über die Lösung eines oder mehrerer Konflikte, die alle Konfliktbeteiligten dauerhaft zufrieden stellt und alle Parteien konstruktiv in die Zukunft blicken lässt.

Dies ist dann erreicht, wenn die Vereinbarung zu einem allseitigen Nutzen und Gewinn erarbeitet wurde und von allen Konfliktbeteiligten getragen wird. Das Ziel ist daher eine zukunftsorientierte und langfristige Befriedung des Streites.

Außerhalb des eigentlichen Verfahrensziels besteht der weitere Nutzen darin, dass ein individueller Weg unter Berücksichtigung sowohl der Sachebene als auch der persönlich-emotionalen Ebene beschritten wird. Dies unterscheidet die Mediation von einem Zivilprozess.

Im betrieblichen Bereich ist es durch die Mediation bei einer Reduzierung der Konfliktfolgekosten möglich, ein unbürokratisches und flexibles Verfahren zu führen, das personelle und betriebliche Ressourcen unter Ausschluss der Öffentlichkeit schont.

In psychologischer Hinsicht ist das Ziel der Mediation, die Konfliktparteien darin zu stärken, über den Tellerrand zu denken, um eine Lösung zu finden. Erst wenn die Parteien den Raum außerhalb des von ihnen erkannten Konfliktfeldes mitdenken, sind sie in der Lage, den sich aus der Problemstellung ergebenden Konflikts zu lösen. Oder im „Neun-Punkte-Problem“: Erst wenn die Linien über die Grenze des – nur durch die Anordnung der Punkte scheinbar vorhandenen – quadratischen (Konflikt-)Feldes hinaus gezogen werden, findet sich eine Lösung.

Mediation Skizze 2

Grundlagen

Die Aufgabe der Mediatoren besteht darin, eine einvernehmliche und eigenverantwortliche Beilegung des Konflikts durch ein strukturiertes und wissenschaftsbasiertes Verfahren herbeizuführen (§ 1 MedG). Sie stärken die Beteiligten daher in ihrer Autonomie und Eigenverantwortlichkeit und haben selbst keine eigene Entscheidungskompetenz.

Die Eigenverantwortlichkeit kann sich nur verwirklichen, wenn die Beteiligten untereinander die entscheidungserheblichen Informationen offen legen. Die Mediatoren wachen daher über die wechselseitige Informiertheit der Beteiligten, indem sie auf eine maximale Transparenz im Verfahren achten und den Parteien helfen, ihre Interessen darzulegen. In deren Darlegung werden die Parteien durch die Vertraulichkeit geschützt, die die Mediatoren durch eine Vereinbarung sicher stellen. Die Vereinbarung, dass von dem Gesprochenen nichts den Raum verlässt, ermöglicht den Beteiligten, sich offen über ihre Anliegen, Bedürfnisse und Interessen zu äußern. Hierin unterstützen die Mediatoren gleichermaßen beide Parteien (Allparteilichkeit) und sind jederzeit neutral. Sie begleiteten die Parteien daher in dem freiwillig gewählten Verfahren und achten darauf, dass die notwendigen Prinzipien des Verfahrens eingehalten werden.

Die Mediatoren schließen daher mit den Beteiligten eine verbindliche Mediationsdurchführungsvereinbarung und einen Mediationsvertrag, um diese Ziele zu erreichen.

  • Freiwilligkeit
    Die Mediation kann jederzeit ohne Angaben von Gründen beendet werden.
  • Verschwiegenheit
    Weder die Mediatoren noch die Beteiligten äußern sich zu dem Verfahren und dessen Inhalten außerhalb der Mediation, wenn nichts anderes gemeinsam vereinbart wurde.
  • Offenheit und Informiertheit
    Das Verfahren ist ergebnisoffen und die Beteiligten sind zueinander offen in der Darlegung ihrer Interessen, über die sie vollständig informieren.
  • Eigenverantwortlichkeit
    Die Parteien finden eine eigenständige Lösung und überführen diese in eine eigenverantwortliche, rechtsverbindliche Vereinbarung.
  • Allparteilichkeit und Neutralität der Mediatoren
    Die Mediatoren ergreifen für keinen der Beteiligten Partei und haben keine Entscheindungskompetenz, unterstützen sie aber in der Darlegung ihrer Interessen. Sie tragen die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens.

Die Mediation erfolgt in der Regel in fünf Arbeitsschritten:

Eingangs wird das Verfahren nochmals sehr genau vorgstellt. Die Erwartungen der Beteiligten an das Verfahren werden geklärt und die in der Mediation liegenden Möglichkeiten werden besprochen. Die Prinzipien des Verfahrens werden erläutert, gegebenenfalls können bestimmte Gesprächsregeln vereinbart werden. Am Ende dieser Phase steht, dass die Parteien ein Arbeitsbündnis schließen, indem sie einen Mediationsvertrag und eine auf ihren Fall abgestimmte Mediationsdurchführungsvereinbarung schließen.

Im zweiten Schritt werden alle Themen gesammelt, die zum Konflikt gehören. Gemeinsam wird entschieden, in welcher Reihenfolge diese bearbeitet werden sollen.

In der dritten Phase der Mediation stellen die Beteiligten ihre Sichtweise auf die Themen des Konflikts dar. Die Mediatoren strukturieren das Gespräch und achten darauf, dass alle Beteiligten ausführlich zu Wort kommen. Sie suchen mit den Parteien nach dem Nutzen, den die Lösung des Konflikts bringen soll und achten darauf, dass die Interessen der Beteiligten von den jeweils anderen gehört werden. Ziel der Bearbeitung ist es, wieder zu einem gegenseitigen Verständnis zu kommen.

Erst jetzt, im nächsten Schritt ist es den Parteien möglich, Lösungsideale zu entwickeln, diese zunächst für sich abzuwägen und dann mit denen der anderen Beteiligten abzustimmen. Hierdurch kann eine Lösung durch die Beteiligten erarbeitet werden, die alle Ebenen des Konflikts berücksichtigt und der alle Beteiligten zustimmen können.

Der letzte Arbeitsschritt gilt der Umsetzung der Lösung. Je nachdem, welche der Themen in der Mediation verhandelt wurden und was vereinbart wurde, kann es sinnvoll sein, dass vor der Unterzeichnung der verbindlichen Vereinbarung noch von den Beteiligten jeweils ein Rat von außenstehenden Rechtsanwälten eingeholt wird oder die Vereinbarung notariell beglaubigt wird.

KONFLIKTFELDER

Partnerschaft, Trennung und Scheidung sind hochemotional und gleichzeitig gilt es, wichtige Entscheidungen zu treffen, die berücksichtigen müssen, dass die Paare als Eltern ihrer Kinder auch im Trennungsfall lebenslang aneinander gebunden sein werden. In der Mediation können daher insbesondere Fragen des Umgangs und der Sorge die Kinder betreffend, Unterhaltsfragen und Fragen der Aufteilung der Vermögenswerte sowie der Altersvorsorge einvernehmlich geklärt werden. So bleiben die Eltern im Gespräch und die Verantwortung gegenüber den Kindern wird einvernehmlich wahrgenommen.

In Patchworkfamilien sind Eltern und Kinder vielfach bunt zusammengewürfelt und stehen bei wechselnden Wohn- und Lebensrhythmen von Eltern und Kindern vor besonderen Herausforderungen. Hier kann eine Mediation ebenfalls zu einer Konfliktbereinigung führen und die familiäre Situation entlasten.

Grundsätzlich bieten wir in der Partnerschaft und Trennungs – Familienmediation auch eine Mediation im Team an, die als Co-Mediation von uns gemeinsam durchgeführt wird.

Das Vorgespräch für eine Mediation ist unverbindlich.

Konflikte entstehen über Generationen hinweg. Sie entstehen durch Erwartungen, die den nachfolgenden und vorgehenden Generationen entgegengebracht werden und dort nicht anerkannt werden. Ein Streit unter Familienmitgliedern kann die Beziehung ein Leben lang belasten.

Der Erbfall und die Gestaltung des Willens des Erblassers können zu Konflikten in der Auslegungen und zu Verletzungen bei den Nachkommen führen.

Hier kann eine Mediation helfen, eine konstruktive Lösung des Miteinanders zu finden.

Grundsätzlich bieten wir für die Mediation im Gernerationskonflikt und im Erbfall auch eine Mediation im Team an, die als Co-Mediation von uns gemeinsam durchgeführt wird.

Das Vorgespräch für eine Mediation ist unverbindlich.

Charakteristische Konflikte in der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen ergeben sich aus unterschiedlichen Vorstellungen über den Zeitpunkt der Übergabe, die Art und Weise der Fortführung und die Ausrichtung des Unternehmens und die Rolle der Übergeber im Betrieb nach dessen Übergabe. Häufig werden diese durch Eltern-Kind-Beziehungen und Gerechtigkeitsfragen zwischen nachkommenden Geschwistern begleitet.

Hier können in der Mediation kreative und konstruktive Lösungen gefunden werden, die von allen Parteien getragen und zukunftsorientiert gelebt werden können.

Grundsätzlich bieten wir für die Mediation in der Unternehmensnachfolge auch eine Mediation im Team an, die als Co-Mediation von uns gemeinsam durchgeführt wird.

Das Vorgespräch für eine Mediation ist unverbindlich.

Kommt es zwischen wirtschaftlich verbundenen Unternehmen zu Differenzen, kann die Mediation schnell einen vertraglichen Konflikt bearbeiten und lösen. Hier ist die Mediation häufig schneller, effizienter und kostensparender als eine langwierige Auseinandersetzung vor Gericht, die die weiteren Geschäftsbeziehungen belastet und das Vertrauen zerstört.

Die Mediation am Arbeitsplatz spielt eine zentrale Rolle. Streitigkeiten im Beruf bis hin zum Mobbing belasten alle Beteiligten in besonderer Weise und führen zu Ineffizienz und zu einer Störung des Betriebsklimas, die häufig weit über die Konfliktparteien hinausgeht und ganze Abteilungen betrifft.

Auf hierarchischer Ebene können unterschiedliche Auffassungen von der Ausrichtung des Unternehmens, Kompetenzstreitigkeiten und Differenzen in der Personalführung zu handfesten Auseinandersetzungen führen, die bis zur Trennung von Mitarbeitern führen können.

Die nicht öffentliche Mediation kann auch hier effizient zur Konfliktvermittlung führen und zu Absprachen führen, die von allen Beteiligten getragen werden.

Grundsätzlich bieten wir in der Wirtschaftsmediation und Mediation am Arbeitsplatz auch eine Mediation im Team an, die als Co-Mediation von uns gemeinsam durchgeführt wird.

Das Vorgespräch für eine Mediation ist unverbindlich.

Eigentümergemeinschaften sind dadurch charakterisiert, dass häufig aus finanziellen Gründen kein räumliches Entweichen aus dem mit dem Miteigentümer ausgetragenen Konflikt besteht und dieser im Kern des Privaten, nämlich im Wohnen, angesiedelt ist. Hieraus resultieren für alle Beteiligten hohe Belastungen.

Diese Konflikte eignen sich für die Mediation, da eine zukunftsorientierte Lösung des Konflikts das zukünftige Leben unter einem Dach positiv beeinflussen kann.

Grundsätzlich bieten wir für die Mediation für Eigentümergemeinschaften auch eine Mediation im Team an, die als Co-Mediation von uns gemeinsam durchgeführt wird.

Das Vorgespräch für eine Mediation ist unverbindlich.

MODERATION

Durch eine Moderation werden Gruppen bei der Klärung von komplexen Sachthemen unterstützt.

Sie kommt zum Einsatz, wenn unterschiedliche Interessen und Meinungen gehört und eingebracht und die Ergebnisse von allen getragen werden sollen.

Die Moderation sichert eine hierarchiefreie Gesprächssituation, da alle Beteiligten zu Wort kommen und ihre Ideen bestmöglich in den Prozess einbringen können.

Die Moderatorin leitet das Gespräch. Sie nutzt Moderationstechniken, um der Gruppe eine strukturierte Zusammenarbeit zu ermöglichen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Bei großen Gruppen und komplexen Themen bietet es sich an, mit zwei Moderatoren zu arbeiten.

MEDIATOREN

Heike Schmidt-Vater

  • zertifizierte Mediatorin nach dem Bundesverband Mediation e.V.
  • Moderationen zu komplexen Sachthemen, z. B. an der Uni Kassel
  • zwei erwachsene Kinder
  • Lehramtsstudium und Studium von Deutsch als Fremdsprache in Freiburg und Berlin
  • Montessori-Diplom
  • Lehrerin an der Montessori Schule Kassel seit 2004
  • Stellvertretende Schulleiterin seit 2014

Martin Vater

  • Rechtsanwalt und Mediator
  • Mitglied im Verein integrierte Mediation
  • zwei erwachsene Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Freiburg und Berlin
  • Buchautor
  • Mitbegründer der Kanzlei Vater&Vater
  • Rechtsanwalt seit 2000
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 2003
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007
  • Fachanwalt für Medizinrecht seit 2011

KONTAKT

VATER MEDIATIONEN

Heike Schmidt-Vater & Martin Vater

Mainweg 8
34131 Kassel

Telefon: 0163 360 2244
Mail: kontakt@vater-mediationen.de